Meldestelle der Rügenwalder Mühle für den Bereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Nutzen Sie das Portal als einen vertraulichen Kommunikationskanal, um mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße zu melden - in einem geschützten Raum und anonym. 

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien ist für unseren geschäftlichen Erfolg entscheidend und selbstverständlich. Integres und gesetzeskonformes Handeln sind Voraussetzung für das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Beschäftigten.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Daher ermutigen wir sämtliche Beschäftigten der Rügenwalder Mühle den Verdacht auf Regelverstöße zu melden. Ein Regelverstoß ist eine Verletzung des geltenden Rechts, der Vorgaben des Code of Conduct oder wesentlicher unternehmensinterner Richtlinien.
 
Alle Beschäftigten können Fragen und Unklarheiten zu rechtskonformem Verhalten mit ihren Vorgesetzten besprechen. Hinweise auf mögliche Regelverstöße können direkt gegenüber Führungskräften gemeldet werden. Der Compliance Officer steht hierfür ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.
 
Für Situationen in denen eine anonyme Meldung möglicher Verstöße erwünscht ist, z.B. weil es sich um einen besonders sensiblen Vorfall handelt oder man Sorge vor Nachteilen nach einer Meldung hat, wurde dieses anonyme Hinweisgeberportal eingerichtet.

Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Wir versichern  keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Rügenwalder Mühle beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung,  bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und  geschützten Verfahren verarbeitet.

Die Rügenwalder Mühle wird jeden plausiblen Hinweis ernst nehmen und aufklären. Wie mit Hinweisen im Einzelnen umgegangen wird, ist in der Richtlinie zum Umgang mit Compliance-Hinweisen geregelt. 

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.